Kurzzeitpflege

„wenn Pflegende kurzzeitig ausfallen“

Auch pflegende Angehörige werden mal krank oder haben einen Urlaub nötig. In solchen Fällen bietet sich die Kurzzeitpflege an. Das kranke Familienmitglied begibt sich für die Zeit in der der pflegende Angehörige verhindert ist, in die Hände eines professionellen Pflegedienstes.

Kranke, die zu Hause gepflegt werden haben Anspruch auf Verhinderungspflege. Das bedeutet: Fällt der pflegende Angehörige aus, bezahlt die Pflegekasse auf Antrag einen Pflegedienst. Die Kosten dürfen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen und ist nur 28 Tage im Jahr möglich.

Angehörige können die Tage auch stückeln. Außerdem dürfen Sie auch ein Tage-Konto stundenweise nutzen. z.B.: Ein ehrenamtlicher Helfer kommt zu Ihnen ins Haus, wenn Sie Behördengänge machen. Dafür rechnet die Krankenkasse drei Stunden ab. Ein Anspruch besteht erst, wenn der Kranke mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden ist.

Wir halten Plätze für Kurzzeitpflege vor. Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten, wenn Sie bei uns Ihren Kranken zur Pflege bringen. Sie vereinbaren mit uns eine bestimmte Anzahl von Tagen. Dies bietet sich nach einem Krankenhausaufenthalt an oder wenn sich der Zustand momentan verschlechtert, z.B. nach einem Sturz.

Bitte nutzen Sie bei Interesse das entsprechende Anmeldeformular im Downloadbereich oder wenden Sie sich an uns:

Kontakt

Fischer´s Seniorenzentrum 
Haager Str. 40 
85435 Erding 

Fr. Carmen Bayer
08122/88025-416
carmen.bayer@fischers-seniorenzentrum.de

Fr. Kathi Hubel
08122/88025-403
k.hubel@fischers-seniorenzentrum.de

Montag – Donnerstag
Freitag

08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
08.00 Uhr – 13.00 Uhr

Wir beraten Sie gerne und umfassend.